Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Ticketverkauf und den Veranstaltungsbesuch · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Kommissionsgeschäft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Tickets“), die über den offiziellen Online-Ticketshop unter https://tickets.feuerwehr-waldenbuch.de abgeschlossen werden, sowie für den anschließenden Besuch der jeweiligen Veranstaltung.
Ticketverkäufer (Kommissionär): Betreiber des Online-Ticketshops und Vertragspartner des Kunden für den Ticketkauf, die Rechnungsstellung und den Versand ist die iqmeta GmbH, Am Sonnenhang 24, 71111 Waldenbuch (Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 748338), nachfolgend „iqmeta“ oder „Ticketverkäufer“ genannt. Der Verkauf der Tickets erfolgt im Wege des Kommissionsgeschäfts (§ 383 HGB) im eigenen Namen der iqmeta GmbH, jedoch auf fremde Rechnung des Veranstalters. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Käufer (nachfolgend „Kunde“) erfolgt direkt durch die iqmeta GmbH.
Veranstalter (Kommittent): Offizieller Veranstalter und Verantwortlicher für die Durchführung der Veranstaltung selbst ist die Stadt Waldenbuch – Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch, Marktplatz 1, 71111 Waldenbuch (Feuerwehrhaus: Bahnhofstraße 12, 71111 Waldenbuch; Veranstaltungsort: Festgelände bzw. Festzelt/Halle, Bahnhofstraße 41, 71111 Waldenbuch), nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Vertragsverhältnisse und Leistungszuständigkeit: Durch den Erwerb eines Tickets über den Online-Shop erwirbt der Kunde von der iqmeta GmbH das in dem physischen Ticket verbriefte Recht zum Besuch der Veranstaltung. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung selbst, die Sicherheit vor Ort, das Hausrecht sowie die künstlerische Gestaltung ist im Verhältnis zum Besucher ausschließlich der Veranstalter (Stadt Waldenbuch / Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch) zuständig.
Mit dem Abschluss der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an – sowohl für sich selbst als auch für Dritte, für die er Tickets miterwirbt oder an die er Tickets zulässigerweise weitergibt. Für Kundenanfragen steht der Support unter tickets@feuerwehr-waldenbuch.de zur Verfügung.
§ 2 Vertragsschluss und Ticketkontingente
Die Darstellung der Tickets auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Kaufangebots (invitatio ad offerendum).
Durch das Klicken auf den den Bestellprozess abschließenden Button (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss gegenüber der iqmeta GmbH ab.
Eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung, stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die iqmeta GmbH dem Kunden eine ausdrückliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung per E-Mail übermittelt oder die physischen Tickets per Post zusendet.
Kauflimit: Aus Gründen der Fairness und zur Unterbindung des gewerblichen Schwarzmarkthandels ist die maximale Anzahl der pro Bestellung und Kunde erwerbbaren Tickets auf 10 Tickets begrenzt (unabhängig von der Ticketart). Bei Umgehungsversuchen (z. B. durch getrennte Mehrfachbestellungen derselben Person oder Nutzung identischer Zahlungsmittel) ist die iqmeta GmbH berechtigt, überzählige Bestellungen gegen Rückerstattung des Zahlbetrags (abzüglich etwaiger Transaktionskosten) zu stornieren.
§ 3 Preise, Rechnungsstellung, Versandkosten (Einwurf-Einschreiben) und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, welche auf der von der iqmeta GmbH ausgestellten Rechnung separat ausgewiesen wird.
Versand- und Bearbeitungskosten: Es erfolgt kein digitaler Ticketversand. Zusätzlich zum Ticketpreis fallen pro Bestellung (pro Versandvorgang) Verpackungs- und Versandkosten für den nachweisbaren Versand per Einwurf-Einschreiben sowie gegebenenfalls ausgewiesene System- oder Bearbeitungsgebühren an. Diese Kosten werden dem Kunden im Warenkorb vor Abschluss der Bestellung sowie auf der Rechnung der iqmeta GmbH separat ausgewiesen.
Der Gesamtpreis (Ticketpreis zuzüglich Versandkosten für das Einwurf-Einschreiben und etwaiger Gebühren) ist mit Vertragsschluss sofort an die iqmeta GmbH zur Zahlung fällig. Es stehen die im Bestellprozess ausgewiesenen Zahlungsmethoden zur Verfügung. Der Versand der Tickets erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der iqmeta GmbH.
Rücklastschriften und Zahlungsausfall: Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z. B. mangels Kontodeckung, wegen falscher Bankdaten oder durch unberechtigten Kreditkartenwiderruf), gerät der Kunde unmittelbar in Verzug. Die iqmeta GmbH ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bereits versendete Tickets für ungültig zu erklären (Sperrung der Ticketnummern am Einlass) und dem Kunden die durch die Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren sowie einen pauschalierten Schadensersatz von 10,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Ausschließlicher Postversand per Einwurf-Einschreiben, Gefahrübergang und Verlust
Versandart: Sämtliche Tickets werden durch die iqmeta GmbH ausschließlich als physische Eintrittskarten (Hardtickets) auf dem Postweg per Einwurf-Einschreiben (Deutsche Post / DHL) an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferadresse versendet. Eine Bereitstellung von digitalen Tickets (PDF, Print@Home, E-Mail oder Mobile-Wallet) findet nicht statt.
Lieferadresse und Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, im Bestellprozess eine vollständige und korrekte Lieferadresse anzugeben sowie sicherzustellen, dass an dieser Adresse ein eindeutig mit dem Namen des Empfängers beschrifteter, zugänglicher Hausbriefkasten für die Zustellung des Einwurf-Einschreibens vorhanden ist. Kann eine Sendung aufgrund fehlerhafter Adressangaben des Kunden oder eines fehlenden/unbeschrifteten Briefkastens nicht zugestellt werden und wird an die iqmeta GmbH zurückgesandt, trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen erneuten Versand per Einwurf-Einschreiben.
Zustellnachweis und Gefahrübergang: Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Tickets mit der Übergabe bzw. mit dem durch den Zusteller dokumentierten Einwurf des Einwurf-Einschreibens in den Briefkasten (oder eine vergleichbare Empfangsvorrichtung) des Kunden auf diesen über. Der dokumentierte Auslieferungsbeleg der Deutschen Post AG über den erfolgten Einwurf begründet den Anscheinsbeweis für den ordnungsgemäßen Zugang der Tickets beim Kunden. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.
Kein Ersatz bei Verlust oder Beschädigung: Bei den physischen Tickets handelt es sich um Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB. Der Kunde hat die Tickets nach Erhalt wie Bargeld sicher aufzubewahren. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Tickets nach Gefahrübergang besteht kein Anspruch auf Ausstellung von Ersatztickets oder Rückerstattung des Kaufpreises (§ 799 BGB ist ausgeschlossen).
Einlass nur mit Original-Hardticket: Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des unbeschädigten, physischen Original-Tickets am Einlass (Abriss/Entwertung oder Scan des Originaltickets). Fotografien, Kopien oder Scans des Tickets auf Mobiltelefonen sowie Zahlungsbelege oder Rechnungen der iqmeta GmbH berechtigen nicht zum Einlass.
§ 5 Ausschluss des Widerrufsrechts
Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets: Da es sich beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung handelt, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht – auch wenn die Tickets physisch auf dem Postweg versendet werden.
Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die iqmeta GmbH rechtlich bindend und verpflichtet zur Abnahme und vollständigen Bezahlung (inklusive der Versandkosten). Ein Umtausch oder eine Rücknahme aus Kulanz (z. B. bei Krankheit oder privater Verhinderung des Kunden) ist ausgeschlossen.
§ 6 Weitergabeverbot, Schwarzmarktschutz und Vertragsstrafe
Zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels, zur Vermeidung von Preiswucher und zur Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit werden Tickets ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung verkauft.
Dem Kunden ist es strikt untersagt:
- Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht oder gewerblich weiterzuverkaufen;
- Tickets auf nicht autorisierten Zweitmarktplattformen, Auktionshäusern oder Kleinanzeigenportalen (z. B. Viagogo, StubHub, eBay, Kleinanzeigen, Social-Media-Börsen) anzubieten oder zu verkaufen;
- Tickets zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten bzw. in der Rechnung ausgewiesenen Original-Ticketpreis (zuzüglich nachweisbar gezahlter Versand- und Vorverkaufsgebühren) an Dritte weiterzugeben;
- Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters für gewerbliche Werbe-, Marketing- oder Gewinnspielzwecke zu nutzen.
Eine rein private, nicht-kommerzielle Weitergabe der physischen Original-Tickets im Freundes- oder Bekanntenkreis zum Originalpreis (z. B. im Krankheitsfall) ist zulässig, sofern der neue Ticketinhaber sämtliche Bedingungen dieser AGB (insbesondere die strikte Altersgrenze nach § 7) erfüllt.
Ungültigerklärung und Vertragsstrafe: Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Verbote aus Absatz 2 sind Veranstalter und die iqmeta GmbH berechtigt, die betroffenen Tickets für ungültig zu erklären und den Zutritt zur Veranstaltung gegen Einzug des Tickets ohne Erstattung des Kaufpreises zu verweigern. Zudem ist für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR verwirkt. Die genaue Höhe wird nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
§ 7 Strikter Jugendschutz (Freitag ab 18 Jahren, Samstag ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr)
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie die nachfolgenden verschärften Altersvorgaben des Veranstalters auf Grundlage seines Hausrechts.
Freitag, 11. Juni 2027 – Einlass ab 18 Jahren: Der Zutritt zur Veranstaltung am Freitag ist ausnahmslos erst ab einem vollendeten Lebensalter von 18 Jahren gestattet. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt strikt verwehrt – auch in Begleitung von personensorgeberechtigten Personen (Eltern) oder erziehungsbeauftragten Volljährigen („Muttizettel“).
Samstag, 12. Juni 2027 – Einlass ab 16 Jahren: Der Zutritt zur Veranstaltung am Samstag ist ausnahmslos erst ab einem vollendeten Lebensalter von 16 Jahren gestattet. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt strikt verwehrt – auch in Begleitung von Eltern oder erziehungsbeauftragten Volljährigen („Muttizettel“).
Samstag – Regelung für 16- und 17-Jährige: Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren ist der Besuch der Veranstaltung am Samstag bis 24:00 Uhr gestattet. Sie haben das Veranstaltungsgelände bis spätestens 24:00 Uhr zu verlassen; ein Verbleib nach 24:00 Uhr ist – auch in Begleitung oder mit „Muttizettel“ – nicht gestattet.
Ausweispflicht: Jeder Besucher ist verpflichtet, am Einlass und während der Veranstaltung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein im Original – keine Fotos oder Kopien auf dem Smartphone) mitzuführen und dem Sicherheitsdienst auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Zutritt wegen Unterschreitung des Mindestalters (Freitag 18 Jahre, Samstag 16 Jahre) oder wegen fehlenden Altersnachweises verweigert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder der Versandkosten.
§ 8 Einlass, Sicherheit, Hausrecht und Verbotene Gegenstände
Die Veranstaltung findet im Festzelt / in der Halle bzw. auf dem abgegrenzten Veranstaltungsgelände der Freiwilligen Feuerwehr Waldenbuch (Bahnhofstraße 41, 71111 Waldenbuch, oder dem auf dem Ticket explizit ausgewiesenen Gelände) statt. Das Hausrecht wird durch den Veranstalter sowie den beauftragten Ordnungs- und Sicherheitsdienst ausgeübt. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
Einlasskontrollen und Zutrittsverweigerung: Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, beim Einlass Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durchzuführen. Besuchern, die offensichtlich stark alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen, sich aggressiv verhalten, die Sicherheitskontrolle verweigern oder gegen die Hausordnung verstoßen, wird der Zutritt verweigert bzw. sie werden des Geländes verwiesen. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Mit dem Verlassen des umzäunten Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit (kein Wiedereinlass), sofern vor Ort keine anderslautende Regelung (z. B. Einlassbändchen) getroffen wird.
Taschenregelung (Maximal DIN A4): Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Rucksäcken, Turnbeuteln und großen Taschen untersagt. Erlaubt sind ausschließlich kleine Hand- oder Bauchtaschen bis zu einer Maximalgröße von DIN A4 (ca. 21 cm x 30 cm x 10 cm). Vor Ort besteht kein Anspruch auf eine Garderoben- oder Taschenaufbewahrung.
Verbotene Gegenstände: Das Mitführen folgender Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt:
- Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können (inkl. Taschenmesser jeder Größe, Reizgas/Pfefferspray, Schlagringe);
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Bengalos, Fackeln und leicht entzündliche Substanzen;
- Eigene Speisen und Getränke jeglicher Art, insbesondere Glasflaschen, Dosen, Plastikflaschen, Krüge und Tetrapaks;
- Drogen und illegale Betäubungsmittel (einschließlich des Konsums von Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände bzw. im Festzelt/Hallenbereich nach Maßgabe des Hausrechts);
- Eigene Sitzgelegenheiten, Klappstühle, Hocker oder sperrige Gegenstände (z. B. große Stockschirme, Helme);
- Professionelle Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmegeräte (Kameras mit Wechselobjektiven), Selfie-Sticks, Drohnen sowie Laserpointer;
- Tiere jeglicher Art.
§ 9 Besondere Regelungen zu Programmänderungen, Künstlerausfall, Höherer Gewalt und Feuerwehreinsatz
Charakter der Veranstaltung und Künstlerausfall (Festival-/Party-Klausel): Bei der Veranstaltung handelt es sich um ein Musik-, Party- bzw. Festival-Event mit mehreren Programmteilen (z. B. Auftritte von Live-Künstlern/Haupt-Acts wie Julian Sommer in Kombination mit DJ-Sets, Rahmenprogramm und Partybetrieb). Der Kunde erwirbt das Ticket für die Veranstaltung als Gesamterlebnis und nicht für die isolierte Darbietung eines einzelnen Künstlers.
Kein Rücktrittsrecht bei Ausfall einzelner Acts: Fällt ein angekündigter Künstler oder Act (einschließlich eines Haupt-Acts) kurzfristig aus Gründen aus, die weder der Veranstalter noch die iqmeta GmbH zu vertreten haben (insbesondere akute Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen), ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen für einen adäquaten Ersatzkünstler zu sorgen oder den Programmablauf (z. B. durch Verlängerung der Spielzeiten anderer Acts/DJs) anzupassen. Solange die Veranstaltung im Übrigen stattfindet und der Gesamtcharakter als Party-/Musikveranstaltung gewahrt bleibt, behalten die Tickets ihre volle Gültigkeit. Ein Rücktritt vom Vertrag, eine Rückgabe der Tickets oder eine Minderung des Ticketpreises wegen des Ausfalls oder Wechsels einzelner Künstler oder zeitlicher Verschiebungen im Programmablauf (Running Order) ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Verlegung der Gesamtveranstaltung: Wird die gesamte Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, behalten die physischen Original-Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Möchte der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der gezahlte Ticketpreis wird ihm dann gegen Rückgabe der unbeschädigten Original-Tickets an die iqmeta GmbH über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel erstattet. Der Rücktritt ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ersatztermins per E-Mail an tickets@feuerwehr-waldenbuch.de zu erklären.
Änderung des Veranstaltungsorts: Steht das vorgesehene Festgelände (Bahnhofstraße 41, 71111 Waldenbuch) aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung (insbesondere Kündigung oder Wegfall der Geländenutzung durch den Eigentümer, behördliche Auflagen oder Sicherheitsgründe), ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung an einen anderen, gleichwertigen Veranstaltungsort innerhalb des Stadtgebiets Waldenbuch zu verlegen. Termin, Programm und Charakter der Veranstaltung bleiben dabei im Wesentlichen unverändert; die Original-Tickets behalten ihre Gültigkeit. Die iqmeta GmbH informiert die Kunden unverzüglich per E-Mail über die Änderung; der neue Ort wird zudem auf dieser Webseite veröffentlicht. Ist dem Kunden der neue Veranstaltungsort im Einzelfall nicht zumutbar, kann er innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe per E-Mail an tickets@feuerwehr-waldenbuch.de vom Vertrag zurücktreten; der gezahlte Ticketpreis wird dann gegen Rückgabe der unbeschädigten Original-Tickets über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel erstattet. Eine Verlegung an einen Ort außerhalb des Stadtgebiets Waldenbuch berechtigt den Kunden stets zum Rücktritt zu diesen Bedingungen.
Abbruch oder Absage wegen Höherer Gewalt, Unwetter oder Feuerwehreinsatz:
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. Unwetterwarnung, Sturm, schweres Gewitter mit Gefahr für das Festzelt/Gelände), behördlichen Anordnungen, Sicherheitsbedenken oder aufgrund eines unvorhersehbaren, akuten Großalarms / Einsatzfalls der Freiwilligen Feuerwehr Waldenbuch, der die Durchführung unmöglich macht, kurzfristig zu unterbrechen, zeitlich zu verzögern, vorzeitig abzubrechen oder abzusagen.
- Abbruch nach Veranstaltungsbeginn: Muss die Veranstaltung aus den in lit. a) genannten Gründen nach Beginn abgebrochen werden und hat der Veranstaltungsbetrieb (ab dem offiziellen Veranstaltungsbeginn bzw. Einlassbeginn laut Ticket) bereits mindestens 60 Minuten angedauert, gilt die Veranstaltungsleistung als im Wesentlichen erbracht. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Absage vor Veranstaltungsbeginn und Rücksendepflicht der Original-Tickets: Wird die gesamte Veranstaltung bereits vor Beginn ersatzlos abgesagt, erhält der Kunde den gezahlten reinen Ticketgrundpreis durch die iqmeta GmbH (Rechnungssteller) erstattet. Da es sich um physische Inhaberpapiere handelt, setzt die Rückerstattung und Rechnungskorrektur (Gutschrift) zwingend voraus, dass der Kunde die unbeschädigten physischen Original-Tickets im Vorfeld auf eigene Gefahr an die iqmeta GmbH zurückgibt oder zurücksendet (§ 797 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche (insbesondere für vergebliche Anreise-, Übernachtungs- oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.
Kein Ersatz von Versandkosten (Einwurf-Einschreiben) und Bearbeitungsgebühren: Da es sich bei der Abwicklung und dem postalischen Versand der Hardtickets per Einwurf-Einschreiben um eine separat ausgewiesene, eigenständige Vorleistung der iqmeta GmbH handelt, die bereits mit dem erfolgreichen Postversand vollständig erbracht wurde, werden im Falle einer Veranstaltungsabsage, Verlegung oder Rückabwicklung die für den Hinsendungsvorgang gezahlten Versandkosten für das Einwurf-Einschreiben sowie etwaige System- und Bearbeitungsgebühren nicht erstattet, es sei denn, die Absage beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden des Veranstalters oder der iqmeta GmbH. Die Rückzahlung des reinen Ticketgrundpreises erfolgt nach Eingang der physischen Original-Tickets bei der iqmeta GmbH über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen, Persönlichkeitsrechte
Ton-, Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher sind nur mit Mobiltelefonen ohne Blitzlicht und ausschließlich für den rein privaten Gebrauch gestattet. Jede kommerzielle Nutzung oder das Live-Streaming der Auftritte im Internet ist untersagt.
Aufnahmen durch Veranstalter und Künstler: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt unwiderruflich ein, dass während der Veranstaltung durch den Veranstalter (Freiwillige Feuerwehr / Stadt Waldenbuch), die auftretenden Künstler, die iqmeta GmbH oder beauftragte Dritte Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung, Dokumentation und Eigenwerbung (Print, Webseite, Social Media wie Instagram/TikTok/Facebook, Presse) erstellt werden. Der Kunde gestattet die unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Veröffentlichung und Verwertung von Aufnahmen, auf denen er als Teilnehmer der Veranstaltung (insbesondere im Rahmen von Publikums- und Übersichtsaufnahmen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KunstUrhG) erkennbar ist.
§ 11 Gesundheitsrisiken (Lautstärke & Lichteffekte) und Haftungsbeschränkung
Hör- und Gesundheitsschäden: Der Kunde ist sich bewusst, dass bei Musikveranstaltungen im Festzelt bzw. in der Halle hohe Schalldruckpegel (Lautstärke) sowie Stroboskop-, Nebel- und Lasereffekte auftreten. Dadurch besteht das Risiko von Hörschäden (z. B. Tinnitus) und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr; der Veranstalter empfiehlt dringend die Verwendung von Gehörschutz (Ohrstöpsel).
Haftungsausschluss: Der Veranstalter und die iqmeta GmbH haften unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung dem Grunde nach gegeben, der Höhe nach jedoch auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden (im Regelfall maximal auf die Höhe des Ticketpreises) begrenzt.
Im Übrigen ist jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Verlust, die Verschmutzung oder die Beschädigung von Kleidung, Garderobe, Mobiltelefonen und Wertgegenständen auf dem Festgelände sowie für vergebliche Aufwendungen des Kunden (Anreise-, Park- oder Übernachtungskosten) im Falle einer Absage oder Programmänderung.
§ 12 Schlussbestimmungen, Streitbeilegung und Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für 71111 Waldenbuch zuständige Gericht (Amtsgericht Böblingen bzw. Landgericht Stuttgart).
Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Weder die iqmeta GmbH noch die Stadt Waldenbuch (Freiwillige Feuerwehr Waldenbuch) sind bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: Oktober 2026